In den letzten Jahren ist der Energiemarkt – teilweise in Folge ehrgeiziger politischer Zielsetzungen im Rahmen der Energiewende, stärker noch in Folge des Ukraine-Krieges und durch den Wegfall „traditioneller“ Lieferwege (insbesondere bei der Gasversorgung) – sehr unruhig geworden. Zum Teil haben Kommunen, die Ausschreibungen durchgeführt haben, gar keine Angebote erhalten und entweder über eine Verhandlungslösung oder über die Grund- bzw. Ersatzversorgung massive Kostensteigerungen erleben müssen. Der Markt hat sich seitdem wieder ein großes Stück beruhigt, auch wenn das Marktumfeld sich auf absehbare Zeit deutlich verändert hat.

Die Vorteile einer Bündelausschreibung für die Strom- und Gasabnahme für kommunale Einrichtungen bestehen jedoch unverändert. Die Verwaltungen werden davon entlastet, selbst ein förmliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Zahl der Bieter ist inzwischen wieder zufriedenstellend, das macht jedenfalls deutlich, dass es noch Wettbewerb gibt und bei diesem Verfahren keine Preisabsprachen zu befürchten sind.

Die Gekom wird auch weiterhin im Jahresturnus Bündelausschreibungen für neue Strom- bzw. Gas-Lieferverträge anbieten.