Die privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber sind seit 2023 nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle für hinweisgebende Personen einzurichten. Ausgenommen sind nach dem Landeshinweisgeberschutz nur wenige Verwaltungen. Das Gesetz hat insbesondere das Ziel, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, Rechtsverstöße in der eigenen Gemeinde melden zu können, ohne Nachteile oder Repressalien fürchten zu müssen oder gar durch die Meldung selber einen Rechtsverstoß zu begehen.
Jeder Beschäftigungsgeber muss sich daher zu diesem Thema sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch aufstellen und sog. Meldekanäle bereitstellen. Da drängt es sich geradezu auf, diese Aufgabe gemeinsam durch einen Dienstleister wie die GeKom wahrnehmen zu lassen. Die GeKom hat sich als einer der ersten Gesellschaften mit kommunalem Know-How mit dem Thema befasst und ein attraktives Angebot für die Kommunen erstellt. Den inzwischen zahlreichen Kunden wird dabei neben den klassischen Meldewegen, wie Telefon und Mail, ein kundenspezifisches Portal zur Verfügung gestellt. Dazu kommen alle für die Mitarbeitenden notwendigen Informationen und eine Einführung.
Die GeKom konnte durch den frühzeitigen Aufbau des Projekts „Interne Meldestelle“ und aus den ersten Erfahrungen seit 2022 bereits eine hohe Kompetenz für die Thematik aufbauen, die den Gemeinden bei dieser Aufgabe hilft.
Nähere Informationen: LINK zum Produkt-Flyer.